Dieses Produkt bietet wettbewerbsfähige Vorteile in jeder Hinsicht: umfassende Deckungen, umfangreiche Geltungsbereiche und günstige Prämien.
Verlust oder Sachschäden an Gebäude und/oder Hausrat.
Innerhalb der in der Versicherungspolice festgelegten Grenzen und Bestimmungen werden die unmittelbaren Sachschäden an und/oder Verluste von Gebäude und Hausrat gedeckt, einschließlich der Güter, die – ohne den Höchstwert von 1.800 Euro zu übersteigen – als Wertgegenstände gelten sowie der Güter, deren Wert den genannten Betrag übersteigt und die ausdrücklich und im Einzelnen in den Privatbedingungen festgelegt sind. Gedeckt werden Schäden mit den folgenden Ursachen:
- Brand und dessen Folgen für die Waren des Versicherten, einschließlich der Kosten, die durch den Transport der versicherten Güter zu deren Rettung im Falle eines Feuers entstehen.
- Explosion oder Implosion, auch wenn danach kein Brand entsteht, einschließlich der unvermeidlichen Folgen des Vorfalls.
- Blitzschlag, auch wenn danach kein Brand entsteht.
- Wasserschäden und Sachschäden infolge von Leitungsbrüchen und Überlaufen.
- Ortung und Reparatur von Beschädigungen, Vergessen des Schließens von Wasserhähnen.
- Vandalismus und tumultartige Handlungen, einschließlich Schäden durch rechtmäßige Streiks, Versammlungen und Demonstrationen, die in Übereinstimmung mit den gesetzlichen Bestimmungen durchgeführt wurden.
- Naturerscheinungen, d. h. Regen, Sturm, Hagel, Schnee, Sturmregen und Orkan, deren Intensität die festgelegten Werte überschreitet und die nicht durch das Rückversicherungskonsortium gedeckt sind.
- Überschwemmung infolge von unbeabsichtigter Überflutung oder Ableitung der herkömmlichen Führung von Wasserströmungen, wie z. B. von Kanälen, Bewässerungsgräben, Bächen, ausgetrockneten Flussbetten, Abwasserkanälen u. ä.
- Rauch, unabhängig von der Ursache der Rauchentwicklung, mit Ausnahme von Schäden an den versicherten Gütern, die durch die kontinuierliche Einwirkung von Rauch hervorgerufen werden und Schäden infolge von Rauch aus anderen Einrichtungen als den versicherten Gütern, sofern diese nicht von einem Brand herrühren.
- Einschlag oder Aufprall von Land- und Wasserfahrzeugen und/oder Tieren sowie Absturz von Luftfahrzeugen und in der Luft befindlichen Gegenständen.